Ihr wollt eine Streuobstwiese oder Obstbaumreihe anlegen oder eure vorhandene ergänzen? Bis 30.06.2013 ist eine Förderung über die Richtlinie „Natürliches Erbe“ (NE/2007) möglich.
Ziel dieser Maßnahme war der Erhalt und die Entwicklung von Streuobstwiesen als gesetzlich geschützte Biotope. Weitere Infos unter: www.smul.sachsen.de/foerderung/93.htm
Wie die Förderung weiter geht können wir noch nicht sagen. Wir werden euch selbstverständlich dazu weiter auf dem Laufenden halten.
Veronika