27. Jun

Förderung von Streuobstwiesen

27. Juni 2013, Veronika Leißner

Kategorien: Förderung

Ihr wollt eine Streuobstwiese oder Obstbaumreihe anlegen oder eure vorhandene ergänzen? Bis 30.06.2013 ist eine Förderung über die Richtlinie „Natürliches Erbe“ (NE/2007) möglich.

Ziel dieser Maßnahme war der Erhalt und die Entwicklung von Streuobstwiesen als  gesetzlich geschützte Biotope. Weitere Infos unter: www.smul.sachsen.de/foerderung/93.htm

Wie die Förderung weiter geht können wir noch nicht sagen. Wir werden euch selbstverständlich dazu weiter auf dem Laufenden halten.

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